Auszug aus dem Genstrang einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

 
Auf diesen Internetseiten wird mit dem Gedanken gespielt, dass man ökonomische Unternehmen in Anlehnung an biologische Evolutionsvorgänge optimieren könnte.

Nachfolgend sind einige Merkmale einer GbR zusammengestellt, die sozusagen als Firmengene kodiert werden könnten.

Die GbR wäre lebenszeitbegrenzt, ihr Ziel wäre die Errichtung neuer GbR's mit nahezu identischem Genstrang. Lediglich kleine Veränderungen im Sinne von Mutationen an dem Genstrang sind erlaubt. Die Vermehrung erfolgt asexuell.

Auf Dauer würden sich die GbR`s mit jenen Genen durchsetzen, die auf die Lebenszeit der Firmen bezogen die meisten und besten Nachkommen erzeugen können.

Es ist unerheblich, wie viele Unternehmensmerkmale durch die Gene abgebildet werden oder ob die in den Genen "genotypisch" hinterlegten Forderungen überhaupt "phänotypisch" ausgeprägt werden. Solange es einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen dem Text der Gene und dem Firmenerfolg gibt, haben Änderungen an dem Text auch eine denkbare Änderung des Firmenerfolges zur Folge. Dies alleine reicht zum Zwecke einer genetischen Optimierung aus. Hier nun der Genstrang einer hypothetischen GbR:


Evolutionary Economics:  a short summary of the basic ideaKurze englische Zusammenfassung der Idee einer genetischen Optimierung von Unternehmen

Unternehmen werden genetisch kodiert und einem blinden Optimierungsalgorithmus übergeben.Bildhafte Erläuterung der Idee von Unternehmen als genetisch zu optimierende Organismen

Gesellschaftsvertrag: der nachfolgende Text muss vollständig in den Gesellschaftsvertrag übernommen werden. Eine Ausnahme ist nur für notwendige Anpassungen an gesetzliche Forderungen eines Wirtsstaates erlaubt.

Das Unternehmensziel: Oberstes Unternehmensziel ist die Vermehrung des Unternehmentypes.

Der Firmenname: Der Firmenname beginnt mit dem vollen Namen eines Gesellschafters. Der Firmenname darf keine Adjektive enthalten. Der Firmenname darf höchstens 4 Leerzeichen enthalten.

Dauer der Gesellschaft: Die Gesellschaft muss nach spätestens 30 Jahren aufgelöst werden.

Anzahl der Gesellschafter: Die Gesellschaft besteht aus mindestens 3 und höchstens 9 Gesellschaftern.

Mindestalter von Gesellschaftern: Das Mindestalter eines Gesellschafters ist 36 Jahre.

Ausbildung der Gesellschafter: Es werden keine formalen Anforderungen an den Ausbildungsstand der Gesellschafter gestellt.

Geschlecht der Gesellschafter: Das Verhältnis der Geschlechter darf 2:1 nicht übersteigen.

Geschäftsführung: Die Geschäftsführung wird von einem einzigen Gesellschafter alleine übernommen. Es werden zwei unterschriftsberechtigte Vertreter bestellt.

Gewinnverwendung: 30 % des durch die Finanzbehörden ausgewiesenen Gewinns nach Steuern werden in eines oder mehrere der drei folgenden Metalle angelegt: Gold, Silber, Platin.

Haftungsbeschränkung: Im Geschäftsverkehr mit Aussenstehenden wird darauf verwiesen, dass die Gesellschafter nicht persönlich haften und dass die Gesellschaft mit höchsten 25.000 Euro haftet. Alle Gesellschafter unterschreiben im Gesellschaftsvertrag, dass Rechtsgeschäfte über die Abwicklung täglicher Kleinarbeiten hinaus ausschließlich durch die Geschäftsführung wahrgenommen werden dürfen. Missachtet ein Gesellschafter dieser Regel, so haftet er im Innenverhältnis mit seinem vollen Privatvermögen.

Ausscheiden von Gesellschaftern: Ein Gesellschafter kann jederzeit mit zweijähriger Frist ausscheiden. Mit Ausscheiden eines neues Gesellschafters kann durch einfache Mehrheit aller verbleibenden Gesellschafter ein neuer Gesellschafter berufen werden.

Gesellschaftereinlage: Jeder Gesellschafter erbringt eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen von 5.000 Euro. Die Einlage bleibt auch nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters Eigentum der Gesellschaft.

Bonität von Gesellschaftern: Jeder Gesellschafter hat im Januar eines jeden Jahres eine von einem Notar ausgestellte Erkläung bezüglich seiner Bonität an den Geschäftsführer zu übergeben.

Lebensabend der Gesellschaft: nach 25 Jahren darf die Gesellschaft keine neuen Mitarbeiter oder Gesellschafter mehr aufnehmen.

Vertragsänderungen: Der einmal geschlossene Gesellschaftsvertrag darf nachträglich nur durch eine Mehrheit der Gesellschafter von mindesten 70 % geändert werden.

Status weiterer Mitarbeiter: Mitarbeiter die keine Gesellschafter sind dürfen nur über Werkverträge oder im Status von freien Mitarbeitern beschäftigt werden.

Anlage von Geldern: Geld aus dem Gesellschaftsvermögen darf nur in Geldanlagen angelegt werden, deren zu erwartende Rendite die zu erwartende Inflation im Heimatland der Gesellschaft um höchstens 30 % übersteigt.

Zertifizierungen: Die Gesellschaft ist nach ISO 9000 zu zertifizieren.

Wirkungsgebiet: Das Wirkungsgebiet der Gesellschaft darf höchstens 100.000 km² betragen.

Firmenlogo: Das Firmenlogo muss zweifarbig sein. Es dürfen keine Ecken in den Zeichnungselementen auftauchen.

Gesellschaftertreffen: Die Gesellschafter sind verpflichtet, sich mindestens einmal jährlich zu treffen. Ein Fernbleiben wird mit einer Zusatzahlung von 2000 Euro in das Firmenvermögen geahndet.

Marketingbudget: Mindestens 10 und höchsten 25 % des Jahreseinkommens müssen für Marketingzwecke ausgegeben werden.

Firmenräumlichkeiten: Die Firma darf keine eigenen Räumlichkeiten besitzen. Alle Räume müssen gemietet werden.

Firmenwagen: Den Gesellschaftern oder Mitarbeitern dürfen keine Firmenwagen zur Verfügung gestellt werden.

Firmenuniformen: Es dürfen keine Firmenuniformen getragen werden.

Visitenkarten: Visitenkarten müssen das Firmenlogo sowie den vollständigen Firmennamen tragen. Sie müssen darüberhinaus die vollständige Privatanschrift des betreffenden Mitarbeiters tragen.

Arbeitszeiten: Es gibt keine Arbeitszeitregelungen.

Die Rolle des Genstrangs aus theoretischer Sicht

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