Vision: Die Aktien der Zukunft kodieren Unternehmensmerkmale

Disziplinar 1: Es gibt einen betriebsinternen Bussgeldkatalog. Bei Vergehen sind von den Tätern die entsprechenden Beträge zu zahlen, ansonsten wird unverzüglich die Kündigung vorangetrieben. Disziplinar 3: Disziplinarmassnahmen sind den Gepflogenheiten des jeweiligen Standortes angepasst. Dies können regional unterschiedlich z. B. Betriebsstrafen, unmittelbare Kündigungen oder auch Blosstellung an "schwarzen Brettern" sein.
Disziplinar 2: Es gibt generell keine Betriebsstrafen in Geldform. In Einzelfallentscheidungen sind Strafversetzungen, ausgesetzte Beförderungen oder Kündigungsverfahren anzustreben. Ein psychologisches Team unterstützt sowohl die Entscheidungsträger als auch die betroffenen Täter. Disziplinar 4: Eine innerbetriebliche Schiedstelle paritätisch aus Vertretern der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmerschaft besetzt entscheidet im Einzelfall.
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