Disziplinar 1:
Es gibt einen betriebsinternen
Bussgeldkatalog. Bei Vergehen sind von
den Tätern die entsprechenden Beträge
zu zahlen, ansonsten wird unverzüglich
die Kündigung vorangetrieben. |
Disziplinar 3:
Disziplinarmassnahmen sind den
Gepflogenheiten des jeweiligen Standortes
angepasst. Dies können regional
unterschiedlich z. B. Betriebsstrafen,
unmittelbare Kündigungen oder auch
Blosstellung an "schwarzen
Brettern" sein. |