Demokratie im Großunternehmen: Subsidiarität

 
Die Königin von England oder der Bundeskanzler von Deutschland haben kein Recht dazu, einem Bürger das Umherlaufen in kurzen Hosen zu verbieten.

In traditionellen Großbetrieben aber üben höhere Führungskräfte durchaus die Macht aus, Kleinigkeiten in weit untergeordneten Hierarchieebenen zu regeln.

Betriebsbesichtigungen von Direktoren führen oftmals zu unmittelbaren Anweisungen dieser gegenüber tief untergebener Mitarbeiter, durch mehre Hierarchieebenen hindurch nach unten.

In Anlehnung an das politische Vorbild könnte aber alternativ auch der Grundsatz gelten:

Was "unten" regeln kann, da hat "oben" nichts mitzureden.

Hierarchien werden nach unten abgeschottet. Je nach der Größe des Unternehmens ist zu überlegen, ob auch die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative hierarchisch strukturiert werden. Zum Beispiel wäre ein unternehmensweites Parlament parallel zu den Parlamenten von Einzelbetrieben denkbar. Allerdings sind deren Rechte eindeutig gegeneinander abgegrenzt.

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