Demokratie im Großunternehmen: Gewaltenteilung |
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Über die Regeln der
Arbeitnehmermitbestimmung gibt es zwar bereits eine
ansatzweise Gewaltenteilung, doch warum soll sie nicht
noch stärker an das politische Vorbild angelehnt werden:
Legislative, Exekutive und Judikative. Die Legislative ist ein unternehmerisches Parlament das in geheimer und freier Wahl nach dem Motto "one man - one vote" gebildet wird. Dieses Paralement wählt die Exekutive und hat darüber hinaus das Recht zur Verabschiedung neuer oder der Veränderung bestehender Gesetze. Durch Gesetze geregelt werden beispielsweise die Einstellungspolitik sowie gehalts- und personalpolitische Belange. Alle Gesetze werden schriftlich fixiert und sie öffentlich einsehbar. Das Parlament kann eigenständig Ausschüsse bilden. Die Exekutive setzt die Gesetze in aktuelle Tagespolitik um. Sie legt Markt- und Werbestrategien fest, sie bestimmt über aktuelle Produktlinien, sie entscheidet über die Anzahl der Neueinstellungen und arbeitet "Haushaltspläne" aus. Die Haushaltspläne müssen allerdings durch das Paralement bewilligt werden. Die Exekutive entspricht in etwa den heutigen Vorständen. Die Judikative ist eine unternehmerische Richtinstanz, die in innerbetrieblichen Streitfällen Urteile fällt. Kein Mitarbeiter des Unternehmens darf gleichzeitig mehr als einer Gewalt angehören oder weisungsmäßig unterstehen. Alle Seiten zur Demokratie im Großunternehmen: |
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